Brandschutz
Die VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe) für NRW regelt alle relevanten sicherheitstechnischen belange in Bezug auf Lager-, HBV- und AUR-Anlagen.
In der Gefahrenklasse WGK2 sind unter anderem Dieselöle sowie Heizöle zu finden und sind durch die VwVws (Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe) eingestuft.
Zu Ihrer Information sind für Sie unter Gesetze & Verordnungen relevante Texte im PDF Format hinterlegt.
Da wir Transparenz für eine Vertrauensgrundlage halten, möchten wir Ihnen hier Abläufe, verwendete Produkte und unser Wirken näher bringen. Folgen Sie einfach der Navigation um sich zu informieren und sehen Sie sich die Illustrationen an.
In Bezug auf Heizöllagerräume gilt der Besorgnisgrundsatz, sinngemäß sagt der Besorgnisgrundsatz aus, dass es nicht den geringsten Anlass zur Besorgnis geben darf.
Unter Umständen ist Ihr Tankraum aufgrund gewisser örtlicher Bedingungen oder einer bestimmten Größe des Tankvolumens prüfungspflichtig, hier stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und organisieren auf Wunsch eine Sachverständigenprüfung.

Letztes Update: 03.04.2010